AGB

1. Vertragsabschluss
Der Vertragspartner der BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG bestätigt hiermit noch einmal ausdrücklich, dass er von diesen AGB Kenntnis erlangt hat.
Er erklärt weiter ausdrücklich, dass er diese AGB anerkennt.


2.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die AGB´s des Vertragspartners von BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG vorliegend nicht gelten.


3. Lieferungen/Lieferverzug/Transportkosten
Die Lieferzeit wird nach bestem Ermessen nach dem jeweiligen Stand der Liefermöglichkeiten angegeben. BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen in Folge von Ereignissen höherer Gewalt sowie sonstiger Umstände, die BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat -dazu zählt auch eine verzögerte Selbstbelieferung von rechtzeitig bestellten Materialien von Unterlieferanten und eine noch fehlende Abklärung technischer Fragen seitens des Abnehmers von BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG.
Die Preise von BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG verstehen sich ab Werk ausschließlich Transportkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu.
Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise.


4. Zahlung
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG -unbeschadet sonstiger Rechte- befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Abnehmer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
Der Abnehmer von BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG darf gegen BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG gerichtete Ansprüche nicht abtreten.


5. Sachmängelgewährleistung
Alle Ansprüche des Abnehmers/Bestellers verjähren in 18 Monaten ab Gefahrenübergang.
Offensichtliche Mängel hat der Abnehmer/Besteller BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


6. Schadensersatz
Schadensersatzansprüche wegen Gewährleistungshaftung, Lieferverzug, Nichtleistung oder Schlechtleistung sowie Verletzung von Nebenpflichten sind dann ausgeschlossen, wenn BTR Abfüll-
und Handels GmbH & Co. KG, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig gehandelt haben.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn garantierte Eigenschaften fehlen oder wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind.
Dabei ist der Schadensersatzanspruch auf den Umfang der Garantie bzw. bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.


7. Eigentumsvorbehalt
BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.
Bei laufender Rechnung gelten das vorbehaltene Eigentum und alle Rechte als Sicherheit für die gesamte Saldoforderung nebst Zinsen und Kosten.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten und weiterzuverkaufen.
Diese Befugnis endet, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät, ferner mit der Zahlungseinstellung des Bestellers oder wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.
Er ist verpflichtet, die Vorbehaltssache nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern und dafür zu sorgen, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung auf BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG übergehen.
Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- oder Werklieferungsverträgen.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist er nicht berechtigt.
Es ist dem Besteller weiter untersagt, Forderungen aus der Weitergabe von Gegenständen von BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG an Dritte abzutreten.
Durch Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache.
Die Verarbeitung oder Umbildung wird für BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG vorgenommen ohne BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG zu verpflichten.
Die be- oder verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware.
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen Sachen steht BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Rechnungswertes der Vorbehaltssachen zum Rechnungswert der anderen verwendeten Sachen zu.
Erlischt das Eigentum von BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Einbau, so überträgt der Besteller BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG bereits jetzt die ihm zustehen Eigentums- und Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltssachen, im Falle der Verarbeitung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltssachen zum Rechnungswert der anderen verwendeten Sachen und verwahrt sie unentgeltlich für BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG.
Die Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.
Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG abgetreten.
Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.
Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten.
Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG Miteigentumsanteile hat, wird BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG ein dem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten. Verkauft der Besteller diese Forderung im Rahmen des echten Factorings, was der Genehmigung von BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG bedarf, so tritt er die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG ab.
Auf Verlangen ist der Besteller verpflichtet, eine genaue Aufstellung seiner Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer zu geben, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zu geben und BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilten.
Der Besteller bevollmächtigt BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG, sobald er mit einer Zahlung in Verzug gerät oder sich seine Vermögensverhältnisse verschlechtern, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG kann eine Überprüfung des Bestandes der abgetretenen Forderungen durch einen Beauftragten anhand der Buchhaltung des Bestellers verlangen. Der Besteller hat BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG eine Aufstellung über die noch vorhandenen Vorbehaltswaren zu übergeben.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG verpflichtet, diejenigen Sicherheiten freizugeben, die den Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigen.
Alle durch die Wiederinbesitznahme, die keine konkludente Rücktrittserklärung beinhaltet, entstehenden Kosten trägt der Besteller.
BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG ist berechtigt, den zurückgenommen Liefergegenstand freihändig zu verwerten.


8.
Die in schriftlichen oder elektronischen Unterlagen, wie z. B. technischen Zeichnungen, Entwürfen und Vorschlägen enthaltenen Angaben und technischen Daten sind vom Besteller vor Übernahme und Anwendung zu prüfen.
Dasselbe gilt für mündlich gemachte Vorschläge und die mündliche Beratung sowie andere dem Besteller zusätzlich geleistete Dienste.
Der Besteller kann aus diesen Unterlagen, den Datenträgern und zusätzlichen Diensten keinerlei Ansprüche oder sonstige Rechte sowohl gegenüber BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG als auch gegenüber BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG -Mitarbeitern ableiten, es sei denn, BTR Abfüll- und Handels GmbH & Co. KG oder seine leitenden Mitarbeiter trifft der Vorwurf, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt zu haben.